Petition EAR ElektroG

Diskutiere Petition EAR ElektroG im Forum Allgemeine Themen im Bereich Sonstiges - http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=332
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Der Petent bittet um eine Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum Abbau der bisher bestehenden Verkaufsbeschränkungen.
Begründung:
Die Umsetzung der EU-Direktive WEEE in nationales Recht stellen in Deutschland eine Behinderung dar. Um elektronische Geräte an Endkunden in Verkehr bringen zu dürfen, bedarf es eines aufwendigen und vor allem kostspieligen Verfahrens. Für Unternehmer, die sich auf Nischenprodukte spezialisiert haben, bei denen nur kleine Gerätemengen produziert werden, bedeutet dies automatisch eine Verkaufsbeschränkung und eine Aufhebung des freien Warenverkehrs.
Die Kosten für die Anmeldung der Geräte und der bürokratische Aufwand stehen nicht im Verhältnis zum Umsatz. Für die ordnungsgemäße Registrierung sind nach Angaben der in Deutschland zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) bereits bis zu EUR 1415,20 fällig. Hinzu kommen noch die Meldegebühren für die eigentlichen Geräte. Zusätzlich fallen für den Unternehmer Anwaltsgebühren, sowie Bearbeitungsgebühren für die folgenden Erklärungen an. Weiterhin stellen die gegenüber ear zu erbringende Garantien für kleine Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer unüberwindbare Hindernisse dar.
Als Folge dessen werden die Hersteller von Kleinstmengen gezwungen, Ihre Geräte vom Markt zu nehmen, was einer Wettbewerbsbeeinträchtigung gleich kommt und die freie Unternehmerschaft einschränkt. Letztendlich wird dadurch auch die Existenz der betroffenen Hersteller bedroht. Ein Wirtschaftssystem wie das der Bundesrepublik Deutschland kann es sich angesichts aktueller Arbeitslosenzahlen nicht leisten, weitere Arbeitsplätze und Existenzen zu gefährden. Auch Kleinunternehmen haben ein Recht darauf, ihre Produkte anzubieten und dürfen nicht durch unüberwindbare Hindernisse vom freien Markt ausgeschlossen oder verdrängt werden. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder einer Existenzgründung in Bereich der Elektronikgeräte wird somit unverhältnismäßig stark behindert. Zudem es nicht Sinn der Verordnung sein kann, daß durch die Wettbewerbsbeschränkungen die Unternehmer in die Illegalität getrieben werden und die Geräte ohne Registrierung verkaufen und eine spätere fachgerechte Entsorgung nicht gewährleistet ist. Recherchen in Internetauktionshäusern zeigen, daß derzeit genau dies passiert und Geräte ohne Registrierung vertrieben werden.
Der Pentent fordert deshalb, die Gebührenordnung so zu überarbeiten, daß Inverkehrbringer von Kleinstmengen eine faire und marktgerechte Gebühr für die Registrierung zu entrichten haben. Länder wie die Schweiz (vorgez. Recycling Gebühr (vRG)) oder Österreich gehen hier mit gutem Beispiel voran: Die eigentliche Registrierung des Herstellers ist gebührenfrei; für jedes in Verkehr gebrachte Gerät wird dann eine angemessene Gebühr pro Stück bzw. nach Gewicht berechnet.. Bei der Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) belaufen sich die Kosten für Elektrokleingeräte auf lediglich EUR 0,075 pro Kilogramm Gerätegewicht.
 
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