Moin,
Handwerkskammern werden einen Teufel tun und sich aus ihrer gewohnten Ruhestellung!!! zu bewegen!!!
Die sind nur da um anständig Beiträge zu kassieren und sich gegenseitig zu verwalten!
Kenne keine sinnlosere "Institution" wie die Handwerkskammer!!!
Tip von mir:
Von der Rechnung einen gewissen Prozentsatz einbehalten, der einem angemessen erscheint und dies dem Handwerksbetrieb schriftlich! mitteilen.
Nun muß der Handwerksbetrieb handeln, indem er entweder auf Sie zugeht oder alles auf eine Karte setzt und anwaltschaftlich gegen den Kunden vorgeht.
Vor Gericht ist der Handwerker, der ja ein eventuelles Verfahren einleitet, zu Vorauszahlungen verpflichtet.
Gerichtskosten, Gutachter, der von Gericht und nur von Gericht bestellt wird, verlangt ebenso Gelder im Voraus, bevor er einen Finger krumm macht.
Für den Handwerker kommen im Vorfeld immense Kosten auf ihn zu und ob er den Prozess gewinnt, ist sehr fraglich -
Bei Gericht strebt man zu 98% immer einen Vergleich an und warum ist das so - die Richterschaft hat wenig Schreibkram, Denkarbeit,.. zu verrichten, Freizeit ist dementsprechend höher!
Würde es in jedem Fall darauf ankommen lassen!
Grüße
Prinz-Eugen
PS: Kenne die Vorgeschichte nicht - warum, weshalb, wieso! Wurde ein Festpreis ausgehandelt, Regienachweise unterschrieben,... Abrechnung mit erbrachten Leistungen nicht identisch,...