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GreenBull
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- 10.09.2005
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Hi.
Hoffentlich nerv ich euch nicht- ziemlich viel drinstehn zur Zeit...
Zum Thema: Ich arbeite zur Zeit in einem Elektronikbetrieb, vor allem im PC-Service, habe aber keinen Elektronikerberuf erlernt. Nebenbei betreibe ich einen Computerladen (Handel/Service). Soweit ich´s verstanden hab, darf ich PCs reparieren, da unter 42V, und es sich dabei um Geräte handelt, die der erfahrene User im Normalfall selbst repariert (Module tauschen), nur von den Netzteilreparaturen muss ich die Finger lassen;-(.
Jetzt beschäftige ich mich aber seit ca. 1 Jahr damit, alte Unterhaltungselektronik vor der Verschrottung zu bewahren und wieder flott zu machen, und hab langsam genügend Geräte für den Eigengebrauch.
Es liegt der Gedanke nahe, meinen Gewerbeschein von Computerhandel/-Service auf Elektronikhandel/Computerservice umzuschreiben, um auch einige instandgesetzte elektronische Geräte zu verkaufen.
Wenn da nicht diese Fragen wären: Was schreibt dazu der Gesetzgeber vor? Darf ich Geräte, an denen ich als Nicht-Elektroniker Reparaturen durchgeführt habe, in Deutschland überhaupt auf den Markt bringen (Betriebssicherheit)? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Wär schön, wenn das jemand weiss, will mich da lieber nicht aufs Glatteis begeben...
Danke
Hoffentlich nerv ich euch nicht- ziemlich viel drinstehn zur Zeit...
Zum Thema: Ich arbeite zur Zeit in einem Elektronikbetrieb, vor allem im PC-Service, habe aber keinen Elektronikerberuf erlernt. Nebenbei betreibe ich einen Computerladen (Handel/Service). Soweit ich´s verstanden hab, darf ich PCs reparieren, da unter 42V, und es sich dabei um Geräte handelt, die der erfahrene User im Normalfall selbst repariert (Module tauschen), nur von den Netzteilreparaturen muss ich die Finger lassen;-(.
Jetzt beschäftige ich mich aber seit ca. 1 Jahr damit, alte Unterhaltungselektronik vor der Verschrottung zu bewahren und wieder flott zu machen, und hab langsam genügend Geräte für den Eigengebrauch.
Es liegt der Gedanke nahe, meinen Gewerbeschein von Computerhandel/-Service auf Elektronikhandel/Computerservice umzuschreiben, um auch einige instandgesetzte elektronische Geräte zu verkaufen.
Wenn da nicht diese Fragen wären: Was schreibt dazu der Gesetzgeber vor? Darf ich Geräte, an denen ich als Nicht-Elektroniker Reparaturen durchgeführt habe, in Deutschland überhaupt auf den Markt bringen (Betriebssicherheit)? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Wär schön, wenn das jemand weiss, will mich da lieber nicht aufs Glatteis begeben...
Danke