Betriebsverbot für CT1 und CT2

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Veraltete Geräte sind bald nicht mehr erlaubt: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1 und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr genutzt werden.
 
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Thema: Betriebsverbot für CT1 und CT2

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