Wer darf eine Geräteprüfung nach VDE 0702 ausführen???

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WohnwagenMann

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Hi leute hab da mal ne frage wie schon in der Überschrift zu lesen ist.
Wer darf diese Geräteprüfung nach VDE 0702 durchführen.

Also ich mache dieses bei uns im Betrieb alles nach Vorschrift usw. usw.

Nun will ich dies aber noch neben bei machen, also mit Gewerbe usw. usw.
Was sind denn da die auflagen??
Das kann ja nicht jeder Becker oder so machen.
Ich habe Energieanlagenelektroniker gelernt und bin kein Meister.
Muss ich dafür denn meister sein??

Hoffe mal es kann mir jemand von euch weiter helfen.
DANKE schon mal.

Mit freundlichen Grüßen
Rene
 
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Woodstock

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Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, so ist in der VDE hier von der "elektrotechnisch unterwiesenen Fachkraft" die Rede.
Macht Ihr denn keine jährlichen Sicherheitsunterweisungen z.B. beim TÜV?
Soweit ich weiss sind die doch auf jeden fall in der Industrie Vorschrift.
Bei uns ist das nämlich üblich. Und dort erfärt man dann solche Sachen und vieles anderes, was sich in den Vorschriften so ändert.
 
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WohnwagenMann

Gast
Hi
Also ich war noch nie diesbezüglich beim Tüv oder so.
Hm ist auch nicht meine Aufgabe!
Glaube rufe mal beim Tüv oder ihk oder so an.
Danke schon mal
Mit freundlichen Grüßen
 
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Woodstock

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Also ich war noch nie diesbezüglich beim Tüv oder so.

Hallo,

ich war diesbezüglich auch nie beim TÜV.
Von denen kommt jedes Jahr einer zu uns und hält ein Seminar ab.
Ich weiß jetzt nicht aus welcher Ecke Deutschlands Du kommst, aber ich habe mal in meine Unterlagen geschaut und Folgende Anschrift ausgemacht:

TÜV Saarland GmbH
Werkstr. 15
45527 Hattingen
Tel. (02324) 565870

Das Seminar heißt: UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" Wiederholung, Ergänzung nach BGV A1, BGV A3 und VDE 0105 Teil 100

Du kannst da ja mal anrufen und nachfragen, welche Vertretung für Euren Standort zuständig ist.
 
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Guestuser

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@WohnwagenMann

Es darf jeder Elektriker machen, nach Einweisung wie man das Gerät
Bedient. Ich habe es Jahre lang bei Bosch gemacht. Bei mir war es die
VBG 4 Prüfung ich glaube das, das jetzt die 0702 ist, den man brauch genau das gleich Gerät dazu.

Andy52
 
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Harald Letsch

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Hallo,

lt. BG (VBG A3) und VDE (0701/0702) würde die Qualifikation "elektrotechnisch unterwiesene Person" ausreichen, wenn a) die Messungen unter Aufsicht durchgeführt und b) ein einfach zu bedienendes Messgerät verwendet wird. Das größere Problem stellt meiner Meinung nach die Handwerksordnung dar, da es eine Tätigkeit aus dem Elektrotechniner- Handwerk ist. D.h. da dieses Handwerk in der Anlage A der HWO geführt wird (zulassungspflichtiges Handwerk) kannst Du es nur mit einem Eintrag in die Handwerksrolle (Meisterbrief erforderlich) ausführen. Falls Du diese Voraussetzungen nicht hast, würde ich bei Deiner zuständigen HWK einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Elektrohandwerk beschränkt auf die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gem. VDE 0702 stellen. Der Antrag wird je nach Deiner Qualifikation genehmigt oder Du wirst zu einer sog. Eignungsprüfung oder einem sog. Fachgespräch eingeladen.

Liebe Grüße
Harald
 
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