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<blockquote data-quote="Elektroschrauber53" data-source="post: 365847" data-attributes="member: 71524"><p>Natürlich können Hersteller, Verkäufer etc sich trunken und dämlich verdienen mit Kunden die kaum Ahnung von diversen gesetzl. Regelwerken haben, oder die viel zu zurückhaltend sind, etc.</p><p>Wenn das Gerät unter 6 Monaten nach Kauf defekt wurde, gilt: Der Hersteller bzw sein Kundendienst ist für den Schaden zuerst verantwortlich!</p><p>Es liegt somit ein Gerätefehler vor, der innerhalb so kurzer Zeit nicht vorliegen dürfte, vorliegen könnte.</p><p>Der Verkäufer ist für solcherlei "Abwicklung" vertragsgemäß zuständig, und hat Abhilfe zu leisten. Erkundige dich doch mal bei einem im Internet auftretenden Anwalt, oder kontaktiere einen Anwalt, schildere ihm das Problem, frage ob Verkäufer gesetzlich innerhalb 6 Monaten nach Kauf zuständig ist, und was anwaltliche Vertretung kosten würde. Letzere Option würde ich wählen, wenn Verkäufer, Kundendienst etc stur bei Verschulden deinerseits bleiben wollen.</p><p>Wieso erkundigst Du Dich nicht im Internet über Regelungen nach Kauf in Sachen Gewährleistung, Garantie?</p><p></p><p>Havelmatte hat doch eindeutig beschrieben, nichts bezahlen! Gutachter oder Anwalt zu Rate ziehen. Mit Angst, auch emotional gemachter Angst machen einige Verkäufer mit gewissen Kunden gerne Geschäfte. Nicht mitmachen, sagte Havelmatte schon. Danke, Havelmatte!</p><p></p><p>Beachte bitte die Ablauffrist, lasse die Angelegenheit nicht über die gesetzl. Regelungszeit andauern, sonst sind Verkäufer etc aus dem Schneider. Nicht hinhalten lassen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Elektroschrauber53, post: 365847, member: 71524"] Natürlich können Hersteller, Verkäufer etc sich trunken und dämlich verdienen mit Kunden die kaum Ahnung von diversen gesetzl. Regelwerken haben, oder die viel zu zurückhaltend sind, etc. Wenn das Gerät unter 6 Monaten nach Kauf defekt wurde, gilt: Der Hersteller bzw sein Kundendienst ist für den Schaden zuerst verantwortlich! Es liegt somit ein Gerätefehler vor, der innerhalb so kurzer Zeit nicht vorliegen dürfte, vorliegen könnte. Der Verkäufer ist für solcherlei "Abwicklung" vertragsgemäß zuständig, und hat Abhilfe zu leisten. Erkundige dich doch mal bei einem im Internet auftretenden Anwalt, oder kontaktiere einen Anwalt, schildere ihm das Problem, frage ob Verkäufer gesetzlich innerhalb 6 Monaten nach Kauf zuständig ist, und was anwaltliche Vertretung kosten würde. Letzere Option würde ich wählen, wenn Verkäufer, Kundendienst etc stur bei Verschulden deinerseits bleiben wollen. Wieso erkundigst Du Dich nicht im Internet über Regelungen nach Kauf in Sachen Gewährleistung, Garantie? Havelmatte hat doch eindeutig beschrieben, nichts bezahlen! Gutachter oder Anwalt zu Rate ziehen. Mit Angst, auch emotional gemachter Angst machen einige Verkäufer mit gewissen Kunden gerne Geschäfte. Nicht mitmachen, sagte Havelmatte schon. Danke, Havelmatte! Beachte bitte die Ablauffrist, lasse die Angelegenheit nicht über die gesetzl. Regelungszeit andauern, sonst sind Verkäufer etc aus dem Schneider. Nicht hinhalten lassen. [/QUOTE]
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